General Terms and Conditions of CRMADDON Factory e.K.

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Den Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben Ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere Bedingungen gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte mit den Kunden.

2. Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an seine Bestellung zwei Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. Rechnug, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

3. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Leistung mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß unserer Auftragsbestätigung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/ oder Merkmale gelten nur dann als vereinbart, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

4. Sollten wir in unserer Auftragsbestätigung geringfügig gegenüber dem Auftrag des Kunden abweichen, so ist unsere Auftragsbestätigung verbindlich, sofern ihr nicht innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung widersprochen wird.

II. GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ

1. Die vom Kunden erhaltenen Daten und Unterlagen sowie alle daraus gezogenen Kenntnisse werden wir vertraulich behandeln.

2. Die uns gegebenenfalls übergebenen Unterlagen und Daten werden wir mit der bei uns üblichen Sorgfalt aufbewahren. Diese Pflicht endet einen Monat nach Bezahlung des Rechnungsbetrages. Innerhalb dieser Frist muss der Kunde alle Unterlagen bei uns abgeholt haben. Danach sind wir berechtigt, die Unterlagen und Daten zu vernichten bzw. zu löschen.

III. GEWERBLICHE SCHUTZ- UND URHEBERRECHTE

1. An den Produkten sowie an Software bestehen in der Regel Urheberrechte bzw. gewerbliche Schutzrechte unsererseits oder der Hersteller bzw. Lizenzgeber. Sämtliche Hinweise zum Inhalt dieser Schutzrechte sind vom Kunden zu beachten. Sie dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden.

2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.

3. Ohne darüber hinausgehende Vereinbarung bezieht sich die Lizenz der von uns erstellten Software nur auf den binären Programmcode. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode weiterzugeben.

IV. PREISE, AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG

1. Die Preise gelten, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, rein netto zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer ausschließlich Fracht. Fahrtkosten werden mit 1€/km (einfache Fahrt) berechnet.

2. Akzepte, Wechsel, Überweisungen, Scheckzahlungen gelten erst nach unwiderruflicher Gutschrift bzw. Genehmigung als Erfüllung. Die anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

3. Zahlungen sind, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist, sieben Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Der Kunde kann nur mit von uns anerkannten, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

4. Die Mindestlaufzeit des Hosting-Vertrages beträgt ein Jahr. Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit bzw. Vertragslaufzeit in Schriftform gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigung bei der CRMADDON Factory e.K. maßgeblich. Der Beginn der Mindestlaufzeit entspricht dem Rechnungsdatum.

5. Die Mindestlaufzeit für die Act! Subscription/Mietlizenz beträgt ein Jahr. Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit in Schriftform gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigung bei der CRMADDON Factory e.K. maßgeblich. Die Act! Mietlizenz wird Ihnen zur vorübergehenden Nutzung während der Vertragslaufzeit überlassen. Daher steht Ihnen nach Vertragsbeendigung kein Permanent-Key zur Verfügung. Der Beginn der Mindestlaufzeit entspricht dem Rechnungsdatum.

6. Das Recht zur Nutzung der Software ist beim Miet-Modell (Subscription) auf die vereinbarte Laufzeit beschränkt.
Die Laufzeit des Vertrages ist unbestimmt. Eine Kündigung ist jährlich möglich und muss spätestens drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit erfolgen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der fälligen Beträge wird die Lizenzzeit nicht verlängert. Die Softwarenutzung kann zudem blockiert werden und nur durch CRMADDON aufgehoben werden. Die anfallenden Kosten werden vom Mieter übernommen.

7. Die Laufzeit für den Act! Premium Bronze/Silber Migration BusinessCare Vertrag beträgt ein Jahr. Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit in Schriftform gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigung bei der CRMADDON Factory e.K. maßgeblich.

8. Wir sind berechtigt, unsere Preise bei Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise anzupassen. Preiserhöhungen von Software, die wir im Auftrag beschaffen und unseren Kunden zur Miete / im Abonnement („Subscription“) überlassen, geben wir an unsere Kunden weiter.

9. Software ist von der Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.

10. Stornierung von Schulungen und Webinare
Schulungen können bis 14 Tage vor dem Schulungstermin umgebucht bzw. storniert werden. Die Umbuchung bzw. Stornierung muss schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen. Umbuchungen sind kostenlos. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Schulungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € zzgl. MwSt. berechnet. Bei späterer Stornierung wird die volle Schulungsgebühr fällig.

Stornierungen für Webinare sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei, ab dann berechnen wir die volle Schulungsgebühr.

Kann eine Individualschulung bei unseren Kunden aufgrund höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen (auch Ausfall des Dozenten aus wichtigem Grund) nicht stattfinden, können unsere Kunden einen Ersatztermin vorschlagen, dem wir nach Möglichkeit nachkommen. Erfolgt kein Vorschlag, sind wir zu keiner Ersatzleistung verpflichtet.

V. GEFAHRTRAGUNG

1. Die Art und Weise des Transportes unterliegt ausschließlich unserer Wahl. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware zum Transport in eines unserer Fahrzeuge verladen ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung von uns entsprechend versichert.

2. Wird der Transport auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Transportbereitschaft auf ihn über.

VI. LIEFERFRIST UND VERZUG

1. Verbindlich vereinbarte Liefertermine oder -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die von uns genannte Lieferzeit ist als nur annähernd zu betrachten.

2. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitig und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Andernfalls verlängern sich die Fristen angemessen. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager / die Geschäftsräume verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

3. Die Lieferfrist verlängert sich weiterhin angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.

4. Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. 5. Im Falle eines gemäß obiger Ziffer 1 relevanten Lieferverzugs auf Grund einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bis zu 15 Prozent des vom Verzug betroffenen Fakturawerts, in jedem Fall jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Soweit dieser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

5. Wird CRMADDON Factory e.K. trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Internetausfall, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen, etc.) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird CRMADDON Factory e.K. in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird CRMADDON Factory e.K. von ihren Leistungspflichten befreit.

VII. MITWIRKUNG DES KUNDEN

1. Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass bei einem etwaigen Verlust der Stamm- bzw. Bewegungsdaten sowie angelieferter Datenträger die verlorenen Daten aus seinen Unterlagen rekonstruiert werden können. Der Kunde hat vor der Installation zu seinem eigenen Schutz eine ausreichende Datensicherung durchzuführen. Wir haften nicht für die Wiederherstell- bzw. Rekonstruierbarkeit bei der Installation etwaig verloren gegangener Daten, es sei denn, der Verlust beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Haben wir Software entwickelt, so hat der Kunde diese unverzüglich nach Übergabe und Installation abzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Software spätestens einen Monat nach tatsächlicher Übernahme als abgenommen.

3. Der Kunde ist nach der Übergabe verpflichtet, unsere Wartungsanweisungen zu beachten. Er hat selbst für die Sicherung und Aufbewahrung der ihm übergebenen und im Laufe der Nutzung aufbereiteten Daten, Datenträger, Zugangscodes, Kennwörter und so weiter zu sorgen.

VIII. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEOBLIEGENHEIT

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und offensichtliche Mängel und Abweichungen, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden.

2. Mängel die erst später offensichtlich werden, müssen gegenüber uns unverzüglich nach dem Erkennen durch den Kunden schriftlich gerügt werden.

3. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Anziehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

IX. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es technisch unmöglich ist, Softwareleistungen absolut fehlerfrei zu erstellen. Wir übernehmen deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit des von uns gelieferten Programms zu dem angegebenen Programmzweck.

2. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für einen beim Kunden eintretenden Verlust oder Zerstörung der Vertragssache, soweit wir dies nicht zu vertreten haben.

3. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruht oder wir vorsätzlich oder fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

4. Unsere Ersatzpflicht ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.

5. Die o.g. Schadensersatzansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Die Verjährungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit.

6. Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7. Im Falle des Auftretens von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist (vgl. unten Ziffer 11) sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Etwaige Schadensansprüche sind in Ziffer IX. 1.–5. geregelt. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.

8. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- Wege- Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen als den im Vertrag vorgesehenen Ort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht einem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

9. Wenn der Kunde wegen unserer nicht ordnungsgemäßen Leistung vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.

10. Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist ein Anerkenntnis des Mangels nicht zu sehen.

11. Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen des Hostings, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. Störung der Verbindungsleitungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, et cetera) übernehmen wir keine Haftung. Schadensersatzansprüche für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt eintreten, sind ausgeschlossen.

X. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere gesamte Saldoforderung.

2. Wir verpflichten uns schuldrechtlich, dem Kunden eine Freigabe von Sicherheiten zu erklären, wenn und soweit die Summe der vereinbarten Sicherheiten die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um 20 % übersteigt und der Kunde die Freigabe verlangt.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Fakturaendbetrages an uns abgetreten. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde weiter ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen solange nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Kunden vorliegt. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendig sind.

4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben vereinbarte orausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiterveräußert wird. Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden.

XI. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

1. Unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann oder ein juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Memmingen.

XII. ABTRETUNG

Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen uns aus der Geschäftsbeziehung bedarf zu deren Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung, die wir bei berechtigtem Interesse des Kunden nicht unbillig verweigern werden.

XIII. VERSCHIEDENES

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt.